- Wohnhausbrand - Absturz - ein getöteter FA
(mkl) Kolgaküla, Landkreis Harjumaa (Estland). Bei Eintreffen der ersten Einheiten brannte das Dach in voller Ausdehnung, drei C-Rohre wurden über einen Verteiler vorgenommen. Ab dem Moment, ab welchem auf dem Dach und im Gebäude kein offenes Feuer mehr zu sehen war, bekam die Mannschaft des einen Fahrzeuges weitere Aufgaben zugewiesen.
Ein Kollege begann alleine mit Nachlöscharbeiten und dem Aufreißen von Brandnestern auf dem Dachgeschoß des Gebäudes. Das Dach des Hauses war zerstört. Der FA wurde während der Nachlöscharbeiten von Zivilisten unterstützt (sie haben die Leiter gestellt und ihn mit einer Arbeitsleine unterstützt). Das Verschwinden des Kollegen wurde von Zivilisten festgestellt und dem Einsatzleiter gemeldet. Dieser leitete sofort die Suche ein. Über Funk wurde mit den Einsatzkräften vor Ort Kontakt aufgenommen. Nachdem dem Einsatzleiter bestätigt wurde, das der vermisste Kollege im zugeteilten Abschnitt (auf dem Dach) arbeite, ging dieser ihn suchen und fand ihn auf dem Boden des Erdgeschosses (siehe linkes Bild). Der Verstorbene wurde bewusstlos im Gebäude gefunden, nachdem er durch die Zwischendecke des Dachstuhls ins verrauchte und unbelüftete Erdgeschoss gestürzt war. Er wurde vom Einsatzleiter und einem weiteren FA aus dem Gebäude gebracht. Wie lange der verunfallte FA dort lag, lässt sich nicht mehr feststellen, es können aber bis zu 5 Minuten gewesen sein. Vermutlich lag bereits beim Auffinden ein Stillstand von Atmung und Herztätigkeit vor. Der EL begann sofort mit der Mund-zu-Mund Beatmung, ein Zivilist führte die Herzdruckmassage durch. Die HLW wurde bis zum Eintreffen des RTW durchgeführt. Die Besatzung des RTW übernahm die Reanimation für weitere 30 Minuten. Danach wurde der FA für Tod erklärt. Die Obduktion ergab als Todesursache eine Rauchvergiftung.
Die Unfallanalyse hat ergeben dass der verunfallte Kollege im ihm zugeteilten Abschnitt gearbeitet hat und die erforderliche Ausrüstung getragen hat. Es bestand keine direkte Gefahr für seine Gesundheit. In seinem Einsatzbereich bestand keine Notwendigkeit Atemschutzgerät zu tragen.
Zusammenfassung des dienstlichen Ermittlungsverfahrens
Quelle: Mart Haljaste, Leiter der Abteilung Einsatzdienst beim staatlichen Rettungsamt
Anmerkung: im Jahr 1996 gab es in Deutschland einen vergleichbaren Beinaheunfall.