Unfallanalysen

Was tun nach einem Beinaheunfall oder Unfall im Atemschutzeinsatz?

Ablaufschema: Atemschutznotfall - Wie geht es weiter?

Mit dem folgenden Ablaufschema möchten wir Ihnen präsentieren, wie es nach einem Atemschutznotfall weitergehen sollte. Sofern eine Selbstrettung gelingt ist sofort die Versorgung und Betreuung der beteiligten Feuerwehrleute einzuleiten. Sollte eine Selbstrettung scheitern oder kann diese aufgrund der schwere des Notfalls sofort ausgeschlossen werden, so ist der Sicherheitstrupp gefragt. In vielen Wehren wurden mittlerweile Sicherheitstruppkonzepte eingeführt. Dem Sicherheitstrupp sollte unbedingt eine Reservegerät und ein geeignetes Transportmittel zur Verfügung stehen. Nach der Versorgung ist umgehend eine Meldung an den Leiter der Feuerwehr notwendig (gem. FwDV7). Nach Atemschutznotfällen mit verletzten oder gar getöteten Feuerwehrangehörigen ist die zuständige Feuerwehr-Unfallkasse (FF) bzw. der Dienstherr (BF) zu informieren. Parallel dazu empfehlen wir die Meldung an Atemschutzunfaelle.eu. Von hier aus kann z. B. die vfdb benachrichtigt werden und durch eine Veröffentlichung (falls gewünscht) ein breites Fachpublikum erreicht werden. Zudem bieten wir eine ebenfalls kostenlose Fernunfallanalyse an.

Ablaufschema Atemschutzunfall

Unfälle, allgemein

Jeder Arbeits-/Wegeunfall muss der zuständigen (Feuerwehr-)Unfallkasse gemeldet werden und in das Verbandbuch eingetragen werden.

Der Träger der Feuerwehr (Gemeinde/Stadt) ist verpflichtet innerhalb von drei Tagen eine Unfallanzeige zu erstatten (§193 SGB VII), die zusammen mit der Anlage hierzu vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen ist. Der Sicherheitsbeauftragte hat die Unfallanzeige mit zu unterzeichnen.

Bei tödlichen Unfällen oder bei Massenunfällen hat eine sofortige Benachrichtigung der (Feuerwehr-)Unfallkasse zu erfolgen.

Dienstunfälle hauptamtlicher Kräfte müssen über die jeweiligen Dienststellen abgewickelt werden. Arbeitsunfälle in Werkfeuerwehren werden von den zuständigen Berufsgenossenschaften bearbeitet.

Ihre zuständige FUK, UK, KUVB oder BG erreichen Sie über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), als Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand: DGUV

Beinahe-Unfälle

Zur Meldung von Beinahe-Unfällen verweisen wir auf das Erfassungsystem der Feuerwehr-Unfallkassen: FUK CIRS

Die vier Feuerwehr-Unfallkassen betreiben ein professionelles CIRS (Critical Incident Reporting System), um bereits aus Beinahe-Unfällen Lehren zu ziehen. Im Mittelpunkt von FUK CIRS stehen die Meldung und Auswertung von Beinahe-Unfällen bei Übungen und Einsätzen der Feuerwehr, da diese häufig die Basis für spätere echte Schadensfälle bilden. An erster Stelle sollen Beinahe-Unfälle gemeldet werden, bei denen die Beteiligten das Gefühl haben „Ohh, noch einmal Glück gehabt …“ Je größer das Glück der Beteiligten war, desto interessanter ist es diese Ereignisse zu melden, wenn es möglich ist die kritische Situation künftig zu vermeiden.

Es geht insbesondere darum, aus den Meldungen Informationen zu gewinnen, die überregional von Bedeutung sind. Die Fallbeispiele dienen dazu, um aus den Beinahe-Unfälle und kritischen Ereignissen zu lernen.

Dem Thema Atemschutz ist eine separate Rubrik gewidmet: Beinahe-Unfälle im Atemschutz

Unfälle

Veröffentlichung auf dieser Internetseite - Meldebogen

Wir glauben mit der ehrlichen Veröffentlichung von Atemschutzunfällen und deren Konsequenzen sowie mit gut recherchierten Informationen über Ausrüstung und Ausbildung ein Stück Präventionsarbeit leisten zu können. Mit Atemschutzunfällen sind hier alle Zwischenfälle gemeint, welche sich in einem Einsatz oder in einer Übung unter Atemschutz ereignen. Also auch technische Probleme oder Beinaheunfälle. Mit dem nachfolgenden Vordruck können Sie uns sämtliche Zwischenfälle melden:

Sie können uns auch einfach eine eMail an info@atemschutzunfaelle.eu senden oder eine Meldung an +49 (0) 5461 / 707713 faxen. Gerne werden auch Zwischenfälle von ausländischen Feuerwehrangehörigen veröffentlicht. Bitte beschreiben Sie neben der Lage, der durchgeführten Taktik, der Vorgehensweise der Trupps, Truppstärken, auch die Verletzungen und die getragene Schutzkleidung sowie die Maßnahmen zur Rettung und die dafür notwendigen Personalstärken bzw. Ausrüstungen. Sollte der Platz auf dem Vordruck nicht ausreichen senden Sie bitte weitere Seiten an mich. Bilder, Grafiken und Videos werden ebenfalls gerne veröffentlicht.

(Fern-)Unfallanalyse - Meldebogen, Punkt 8

Eine kurze und sehr grobe (Fern-)Analyse wird auf Wunsch von langteamjährigen erfahrenen Einsatzkräften verschiedener Dienststellen angeboten (vgl. Das Team Atemschutzunfaelle.eu). Auf Wunsch wird die Analyse anonymisiert veröffentlicht. Detaillierte Untersuchungen sollten am besten im Rahmen einer offenen Unfallkommission (vgl. Kölner Todesfall von BM Stampe, Maurer, Brandschutz, 1996 und 1997) durchgeführt werden. Hierzu kann Hilfestellung geleistet werden.

Weitergabe an die vfdb - Meldebogen, Punkt 9

Die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb), Referat 8 "Persönliche Schutzausrüstung" sollte unbedingt über sämtliche Probleme unterrichtet werden. Alle Anwender werden gebeten, bei Störfällen im Zusammenhang mit persönlicher Schutzausrüstung Meldungen an das Referat 8 weiterzugeben. Dort wird dann die Relevanz für den gesamten Feuerwehrbereich geprüft, im Bedarfsfall wird Einfluss auf das DIN, Hersteller und/oder Anwender genommen. Den Kontakt zum Referat 8 der vfdb können Sie über den Meldebogen (Punkt 9) herstellen.

Feuerwehr Dienstvorschrift 7 - Atemschutz

Die "neue" FwDV 7 (Ausgabe 2002) schreibt einige Verfahrensweisen bei einem Atemschutzunfall vor. Falls mit einem Atemschutzgerät ein Unfall passiert, ist der Öffnungszustand des Ventils zu kennzeichnen und schriftlich festzuhalten (auch Anzahl der Umdrehungen bis zum Schließen des Ventils). Der Behälterdruck ist ebenfalls schriftlich festzuhalten. Das Atemschutzgerät (einschließlich des Atemanschlusses) ist sicherzustellen. Unfälle oder Beinaheunfälle sind dem Leiter der Feuerwehr zu melden! Weitere Informationen haben wir auf einer eigenen Seite zur FwDV7 zusammengetragen.

Zwischenfälle mit Atemschutzgeräten

Sofern es um Beinaheunfälle/Unfälle geht in denen Atemschutzgeräte betroffen sind (Ausfall des Gerätes...) sollte das entsprechende Gerät ohne große zeitliche Verzögerung zu einer unabhängigen Untersuchung eingereicht werden.

Hierbei ist folgendes zu beachten:

Eine neutrale Begutachtung bietet die DEKRA an.

Unfallanalysen im Ausland

Frankreich

(ps/bl) In Frankreich wird vom Innenministerium jährlich, im Rahmen des Tätigkeitsberichtes der Feuerwehren, eine Statistik über alle Dienstunfälle veröffentlicht. Statistisch erfasst werden die Unfälle von Freiwilligen und Berufsfeuerwehrleuten. Ebenso werden die Unfälle der Zivilschutzeinheiten sowie der Feuerwehren Paris (Militär) und Marseille (Marine) in der selben Statistik integriert.

Auszug aus der Jahresstatistik des französischen Innenministeriums für das Jahr 2005

Quelle: Französisches Innenministerium

Niederlande

(bl) Bei Unfällen werden durch die Unfallversicherer die Übungsnachweise überprüft. Stellt sich heraus, dass der Verunfallte zulange nicht mit dem betreffenden Gerät geübt hat, gilt dies als Organisationsverschulden des Arbeitgebers. Ist die geforderte Übung eingetragen, ist es schon vorgekommen, dass die Unfallkasse die Qualität des Unterrichtes überprüft. Es wird dann der Wissensstand der Kollegen überprüft, die am selben Unterricht teilgenommen haben. Die Ausbildung der niederländischen Freiwilligen- und Berufsfeuerwehren ist übrigens seit Jahrzehnten gleich.