Thermische Belastbarkeit von Atemschutzgeräten

Ein Statement von BD Ulrich Cimolino, Abt.-Leiter Technik der Feuerwehr Düsseldorf
Stand: 22.03.2007

(uc) Düsseldorf. Durch die Stellungnahme der EXAM und anderer Stellen mit Hinweisen für den Umgang mit Pressluftatmern der Feuerwehren nach thermischer Belastung - Sicherheitshinweise die von fast allen Fachzeitschriften mit abgedruckt wurden, wurden von mehreren Seiten Fragen aufgeworfen. Die Basis ist offensichtlich erheblich verunsichert. Ich möchte daher grundsätzlich darauf hinweisen, dass bei regelkonformer Prüfung und Wartung der Atemschutzgeräte eine sehr hohe technische Anwendersicherheit besteht. Die vfdb-RL 08/04 beschreibt zusammen mit den Herstellervorgaben hinreichend genau, was wann wie zu tun ist. Leider ist die o.a. RL nicht frei verfügbar, sondern nur über den VdS zu beziehen, daher ist sie nach wie vor in vielen Feuerwehren nahezu unbekannt. Eine gute Übersicht über die Inhalte der vfdb-RL 08/04 gibt aber ein Übersichtsbeitrag im Drägerheft 373. Die wichtigsten Vorgaben der vfdb-RL 08/04 wurden auch in die BGR 190 übernommen.

Für Düsseldorf gilt im übrigen schon seit vielen Jahren, dass wir vorschriftenkonform (vfdb RL 08/04, Herstellerrichtlinien, FwDV 7) und nach dem gesunden Menschenverstand handeln. Alle Atemschutzgeräte für den Einsatz- bzw. "echten" Übungsbetrieb werden nach jedem Gebrauch gereinigt, desinfiziert, geprüft, ggf. repariert, geprüft. (Ausnahmen: nur "Hof-Übungs-PA" - keine Heißausbildung - der hauseigenen Feuerwehrschule sowie die dafür genutzten persönlichen Masken der Grundausbildungsteilnehmer, die werden entsprechend einer Gefährdungsbeurteilung nur einer Fristenwartung unterzogen. Diese Geräte sind speziell gekennzeichnet.) Die speziellen Heißausbildungs-PA der Feuerwehrschule Düsseldorf sind ebenfalls als solche gekennzeichnet. Seit 2006 unterliegen sie aufgrund der häufigen Nutzung unter relativ harten Bedingungen vorsorglich zusätzlich einer verkürzten Fristenwartung. Dabei wurden bisher keine relevanten Schäden berichtet. Bei jeder Reinigung wird natürlich der Lungenautomat zerlegt - und nicht nur nach extremen Belastungen. Und natürlich wird jedes Einsatzgerät nach jeder Reinigung auch vor Einlagerung bzw. Ausgabe regelkonform geprüft. Bei erkennbaren Schäden oder Defekten wird entsprechend reagiert. Auffällige Schäden an PSA melden wir an Hersteller und Gremien sowie an die zentrale Plattform www.atemschutzunfaelle.eu.

Zusatz

Speziell einige Darstellungen v.a. aus anderen Bundesländern lassen zweifeln, ob bei allen Feuerwehren die Regelwartung der Atemschutzgeräte den Vorgaben der vfdb-RL 08/04 bzw. der Hersteller entspricht!

Grundsätzlich haben wir ein Problem in der Feuerwehr, weil die PSA von verschiedenen Normengremien erarbeitet wird und unterschiedlichen Prüfvorschriften (bzw. Belastungen) genügen muss. Wir hatten die Diskussion bereits vor Jahren bei den "modernen" Kunststoffhelmen, die erst nach Einsprüchen und Demonstrationen von Herrn Südmersen (BF Osnabrück) und von uns (Live-Demo am Brandhaus) in ihrer Normbelastung so angepasst worden sind, dass man damit auch sicher einen Innenangriff machen kann. Die Anpassungsdiskussion um PSA-Vorschriften (vgl. meine Stellungnahme zum Vortrag des Ref. 8 auf der letzten vfdb-Tagung) steht leider nach wie vor aus. Leider wird die Diskussion wieder im Zusammenhang mit der speziellen Kleidung zur Brandbekämpfung (HuPF 1/4) geführt, weil sich Wärmefensterbefürworter damit bestätigt sehen. Die Unfallauswirkungen der "Hitzeschutzlücke" sprechen aber eine sehr deutliche Sprache, vgl. www.atemschutzunfaelle.eu.

Ein grundsätzliches Problem ist m.E. aber seit vielen Jahren weniger in der Technik, als in der mangelhaften Ausbildung vieler Atemschutzgeräteträger und deren Führungskräfte zu sehen. V.a. letztere dürfen nicht nur schöne Technik kaufen, sondern müssen auch für die richtige Unterhaltung sorgen. - Sie müssen dies schließlich ggf. selbst verantworten!