Handschuhe

Schutzhandschuhe, entsprechend der zurückgezogenen DIN 4841 und der EN 388, sind für Arbeitseinsätze mit ausschließlich mechanischer Gefährdung ausreichend.

Handverletzungen durch geschrumpften Handschuh Amputierte Finger durch geschrumpften Handschuh Bildquelle: Domke, Jürgen. Universelle Feuerschutzkleidung für die öffentlichen Feuerwehren. Hintergründe, Entwicklungen, Leistungsmerkmale im Überblick, BRANDSchutz/Deutsche Feuerwehr-Zeitung 2/1998, Seiten 133 bis 159. Die im linken Bild dargestellten Verletzungen sind bei einem Unfall in Marburg 1995 entstanden.

Für Brandeinsätze müssen selbstverständlich Schutzhandschuhe nach der EN 659 getragen werden. In der alten EN 659 wurde jedoch kein Maximalwert für das Schrumpfverhalten definiert. Hersteller von Handschuhen mit besonders hohem Schrumpf mussten jedoch in der Gebrauchsanweisung darauf hinweisen. Daher ist auf jeden Fall die Gebrauchsanweisung der Hersteller zu beachten. Dort kann z. B. stehen: "Durch hohen Hitzeschrumpf des Leders bei Flammeneinwirkung ist dieser Handschuh nicht geeignet für den direkten Kontakt mit Flammen, wie z. B. während eines Flash over oder gleichartiger Risiken." Diese Gefahr kann im Innenangriff natürlich nicht ausgeschlossen werden.

Unfallkassen hatten vor Jahren den Hinweis gegeben: "Bei Einsätzen zur Brandbekämpfung sollten Feuerwehrhandschuhe getragen werden, die nicht überwiegend aus Leder bestehen. Der wärmebedingte Schrumpf des Leders kann Finger abtrennen oder sonstige schwere mechanische Verletzungen erzeugen."

Vor gar nicht allzu langer Zeit waren in vielen Feuerwehren Lederjacken die Standard-Schutzjacke. Schon damals gab es Unfälle durch schrumpfendes Leder. Bei Handschuhen ist das Schrumpfverhalten natürlich ähnlich. Nach alter EN 659 wurden Handschuhe zertifiziert, die nicht für den unmittelbaren Brandeinsatz gedacht waren, da sie z. T. sogar mehr als 20% schrumpfen.

Beflammungstest der Handschuhe Atemschutzunfaelle.eu führte in einer Rauchdurchzündungsanlage einen Vergleichstest durch, der wissenschaftlich allerdings nicht fundiert ist. Die vorliegenden Handschuhe wurden in einer Rauchdurchzündungsanlage in gleichem Abstand zum Brandraum und in gleicher Höhe extremer Hitze und mehrfacher Beflammung (Durchzündungen) ausgesetzt.

Ergebnis: Handschuh ist nicht gleich Handschuh. Der Vergleich soll die Wichtigkeit einer schnellen Umsetzung der EN 659:2003 unterstreichen. Zum Teil warnen auch die Hersteller einiger Handschuhe nach EN 659:1996 in ihren Gebrauchsanweisungen vor den direkten Kontakt mit Flammen.

Lederhandschuh nach DIN 4841Lederhandschuh nach DIN 4841

Geschrumpfter Lederhandschuh nach EN 659:1996 Geschrumpfter schwarzer Lederhandschuh nach EN 659:1996 Geschrumpfter und neuer schwarzer Lederhandschuh nach EN 659:1996 Deutsche Lederhandschuhe unterschiedlicher Hersteller nach EN 659:1996

Geschrumpfter Handschuh aus Nomex und Leder nach EN 659:1996Italienischer Handschuh aus Leder und Nomex nach EN 659:1996

Elchlederhandschuh nach EN 659:2003 nach Beflammung Finnischer Elchlederhandschuh nach EN 659:1996 und 2003
Trotz Schrumpf ist es nach der Beflammung möglich gewesen, den Handschuh an- und auszuziehen, was bei keinem der obigen Handschuhe möglich war.

Die Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen veröffentlichte im Oktober 2004 das Info-Blatt „Feuerwehrschutzhandschuhe – Auswahl“ (vorbehaltlich evtl. Einschränkungen durch den Hersteller): Aus diesem geht hervor, dass EN 659-Handschuhe aus Leder, mit einem Schrumpf >5% für Techn. Hilfeleistungen benutzt werden können. Im Brandeinsatz durften diese Handschuhe nur in sicheren Bereichen (ohne thermische Belastung) eingesetzt werden, jedoch nur bis zum 30.09.2006. Im Innenangriff sind solche Handschuhe definitiv verboten. Handschuhe nach alter EN 659, mit einem Schrumpf <5%, durften bei Einsätzen mit zu erwartenden thermischen Belastungen (Innenangriff), bis zum 30.09.2006 getragen werden. Ohne thermische Belastungen (Aufbau der Wasserversorgung, Techn. Hilfeleistungen...), dürfen sie auch weiterhin verwendet werden.

Im Oktober 2003 wurde eine neue EN 659 verabschiedet. Anforderungen für das Schrumpfungsverhalten wurden aufgenommen und einige Leistungsstufen wurden erhöht. Jeder Handschuh nach EN 659:2003 darf bei einer Hitzeeinwirkung von 180°C nicht mehr als 5% schrumpfen. Dennoch muss mit der Auswahl von Feuerwehrschutzhandschuhen sensibel umgegangen werden. Es sind durchaus Handschuhe nach EN 659:2003 erhältlich die, auch laut Hersteller, nicht für Innenangriffe empfohlen werden können. Z. B. schrumpft Vollleder ab ca. 180°C und kann im Gegensatz zu anderen Lederarten, nicht temperaturbeständig gemacht werden.

Weitere Informationen zum Thema können Sie in den Info-Blättern der Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen nachlesen:

Egal ob Handschuhe mit Stulpe oder Strickbündchen getragen werden, es sollten Innenhandschuhe oder zumindest Daumenschlaufen in der Überjacke integriert sein. Ohne eine solche Überjacke kann es bei bestimmten Bewegungen schnell zu ungeschützten Hautbereichen zwischen Ärmelabschluss und Handschuh kommen (vgl. Bilder unter Unfälle in Deutschland).